Allgemeine Geschäftsbedingungen von
Starsellersworld – xwave group DTSCHL GmbH

 

 

Präambel

xwave group DTSCHL GmbH (nachfolgend „XWAVE“ genannt) betreibt eine von ihr entwickelte Software namens Starsellersworld für ein komplett webbasiertes Handelssystem mit automatisierten Logistikleistungen für den Online-Handel für von XWAVE unterstützte Handelsplattformen.

Kunden von XWAVE wird somit eine spezialisierte Softwareanwendung für die zeitweise Nutzung über eine Telekommunikationsverbindung sowie die Möglichkeit zur Ablage von Anwendungsdaten gegen Entgelt angeboten.

XWAVE ist dabei ein von den unterstützten Handelsplattformen rechtlich und wirtschaftlich unabhängiges Unternehmen. XWAVE ist auch nicht Erfüllungsgehilfe dieser Handelsplattformen.

 

 

§ 1.    Geltungsbereich

(1)    Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) regeln das Geschäftsgeschehen für das Starsellersworld-System (nachfolgend auch bei Mehrzahl ,,SSW“ genannt) zwischen der XWave Group Deutschland GmbH, Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main (nachfolgend „XWAVE“ genannt) und seinen Kunden (nachfolgend „KUNDE“ genannt). Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. KUNDEN können nur Unternehmen/Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sein.

(2)    Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN oder Dritter werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als XWAVE ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn XWAVE in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt. Selbst wenn XWAVE auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des KUNDEN enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

(3)    Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem KUNDEN (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung durch XWAVE maßgebend.

(4)    Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom KUNDEN gegenüber XWAVE abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Kündigungen) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(5)    Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur rein klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2.    Vertragsgegenstand

Gegenstand dieses Vertrags ist die Bereitstellung der Softwareanwendung SSW zur Nutzung ihrer Funktionalitäten, die technische Ermöglichung der Nutzung der Software SSW und die Einräumung bzw. Vermittlung von Nutzungsrechten an der Software SSW sowie die Bereitstellung von Speicherplatz für die vom KUNDEN durch Nutzung der Software SSW erzeugten und/oder die zur Nutzung der Software SSW erforderlichen Daten (im Folgenden ,,ANWENDUNGSDATEN“ genannt) im jeweils vereinbarten Umfang durch XWAVE gegenüber dem KUNDEN gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts.

§ 3.    Vertragsabschluss / Laufzeit des Vertrages / Kostenlose Testphase

(1)    Damit ein Vertrag zwischen dem KUNDEN und XWAVE zustande kommen kann, muss sich der KUNDE zuvor bei XWAVE auf der Internetseite www.starsellersworld.com registrieren.

(2)    Die Bestellung/Buchung eines Tarifs und/oder optionaler Zusatzfunktionen durch den KUNDEN gelten als verbindliches Vertragsangebot. Mit Annahme dieses Vertragsangebotes durch XWAVE kommt ein kostenpflichtiger Vertrag über den vom KUNDEN ausgewählten Tarif über die Dauer der von ihm gewählten Erstvertragslaufzeit sowie über etwaige optionale hinzubuchbare Zusatzfunktionen zustande. Die Laufzeiten der angebotenen Tarife können variieren. Sofern der KUNDE den Vertrag nicht gemäß § 19 dieser AGB vor Ablauf der Erstvertragslaufzeit kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um diese Laufzeit.

(3)    Die Annahme der Bestellung/Buchung des Kunden kann entweder per Email (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Freischaltung/Aktivierung des Hauptkontos binnen fünf Tagen durch XWAVE erklärt werden, je nachdem, welcher Umstand zuerst eintritt. Die Aktivierung des Hauptkontos erfolgt nachdem sich der KUNDE durch Unterzeichnung und Zurücksendung der Auftragsbestätigung authentifiziert hat oder durch Prüfung des Zahlungsmittels per Kreditkarte (Validierung), indem ein symbolischer Betrag in Höhe von 0,10 EUR der Kreditkarte belastet wird. Dieser symbolische Betrag wird bei erfolgreicher Validierung mit der ersten Rechnungsstellung verrechnet. Es gelten für die Zahlung per Kreditkarte die Regelungen gemäß § 7 Absatz (5) dieser AGB.

(4)    Sofern von XWAVE angeboten, hat der KUNDE die Möglichkeit bei erstmaliger Registrierung auf der Internetseite von XWAVE über einen vereinbarten Zeitraum die Software SSW kostenlos zu testen (Testphase). Die Einzelheiten bezüglich der Dauer der Testphase ergeben sich aus der Beschreibung des jeweiligen Tarifs auf der Internetseite der XWAVE unter ‚Info Testphase‘. Die kostenlose Testphase beginnt mit Freischaltung/Aktivierung des Hauptkontos.  Innerhalb dieser Testphase hat der KUNDE jederzeit die Möglichkeit, das Vertragsverhältnis schriftlich gegenüber XWAVE zu widerrufen. In diesem Fall wird ein etwaiger gezahlter Betrag durch vorherige Validierung der Kreditkarte zurückerstattet und der Zugang des Kundenaccounts gelöscht. Erfolgt kein Widerruf innerhalb der Testphase, geht das Vertragsverhältnis automatisch in einen kostenpflichtigen Vertrag über. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine kostenlose Testphase.

(5)    Der KUNDE kann jederzeit von einem Tarif in einen anderen Tarif wechseln. Bei einem Tarifwechsel wird keine weitere Testphase in dem neuen Tarif gewährt. Mit jedem Tarifwechsel beginnt die Vertragslaufzeit, ohne Anrechnung der verbleibenden Vertragslaufzeit des zuvor gewählten Tarifs, neu. Die Laufzeit sowie die Preise des neu gewählten Tarifs gelten ab dem Tage, ab dem XWAVE die Änderung des Tarifwechsels bestätigt bzw. durchgeführt hat. Dies ist darüber hinaus im Kundenaccount jederzeit ersichtlich.

(6)    Vom Kunden jederzeit buchbare optionale Zusatzfunktionen berühren die Laufzeit des Vertrages nicht.

(7)    Das Ende der Vertragslaufzeit ist jederzeit im Kundenaccount einsehbar.

§ 4.    Bereitstellung der Software SSW / Speicherplatz

(1)    XWAVE hält ab dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt auf einem oder mehreren von XWAVE betriebenen Servern (im Folgenden ,,SERVER“ genannt) die Software SSW in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung durch den KUNDEN nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen bereit.

(2)    XWAVE haftet dafür, dass die bereit gestellte Software SSW

–    für die sich aus dem gebuchten Leistungsumfang des KUNDEN ergebenden Zwecke geeignet ist,

–    frei von Mängeln, insbesondere frei von Viren und ähnlichen Beschädigungen ist, welche die Tauglichkeit der Software SSW zum vertragsgemäßen Gebrauch aufheben.

(3)    XWAVE übermittelt dem KUNDEN die erforderlichen Zugangsdaten. Sämtliche Benutzernamen und/oder Kennwörter sind vom KUNDEN unverzüglich in nur ihm bekannte Namen und/oder Kennwörter zu ändern. Weitere Sicherheitsmaßnahmen sind unter § 8 dieser AGB geregelt.

(4)    XWAVE sorgt dafür, dass die hergestellte Software SSW stets dem erprobten Stand der Technik entspricht.

(5)    XWAVE hält auf dem SERVER ab dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt der betriebsfähigen Bereitstellung für die ANWENDUNGSDATEN Speicherplatz im vereinbarten Umfang bereit.

(6)    SSW und die ANWENDUNGSDATEN werden auf dem SERVER regelmäßig, mindestens kalendertäglich, gesichert. Für die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen ist der KUNDE eigenverantwortlich.

(7)    Übergabepunkt für die Nutzung von SSW und die ANWENDUNGSDATEN ist der Routerausgang des Rechenzentrums von XWAVE.

(8)    Vereinbarungen über Systemvoraussetzungen auf Seiten des KUNDEN sind in § 9 dieser AGB geregelt und darüber hinaus auf den Internetseiten von XWAVE abrufbar. Für Änderungen am technischen System von XWAVE gilt § 21 dieser AGB entsprechend. Für die Beschaffenheit der erforderlichen Hard- und Software auf Seiten des KUNDEN sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen dem KUNDEN und XWAVE bis zum Übergabepunkt ist XWAVE nicht verantwortlich.

§ 5.    Nutzungsrechte und Nutzung der Software SSW

(1)    Nutzungsrechte an der Software SSW

a.    Der KUNDE ist berechtigt die Software SSW während der Laufzeit des Vertrages mit den jeweiligen vertraglich vereinbarten Funktionalitäten nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen zu nutzen.

b.    Der KUNDE erhält für die Laufzeit des Vertrages ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht eingeräumt.

c.    Der KUNDE darf die Software SSW im Rahmen der Durchführung dieses Vertrags nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten benutzen.

d.    Der KUNDE nutzt die Software SSW im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages durch Einloggen in seinen Kundenaccount.

e.    Der KUNDE ist nicht berechtigt, die Software SSW mit veränderten Versionen zu benutzen. Dies gilt nicht für Änderungen, die für die Berichtigung von Fehlern notwendig sind, sofern XWAVE sich mit der Behebung des Fehlers in Verzug befindet, die Fehlerbeseitigung ablehnt oder wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Fehlerbeseitigung außer Stande ist.

f.    Sofern XWAVE während der Laufzeit neue Versionen, Updates, Upgrades oder andere Neulieferungen im Hinblick auf die Software SSW vornimmt, gelten die vorstehenden Regelungen auch für diese.

(2)    Verpflichtungen des Kunden zur sicheren Nutzung

a.    Der KUNDE trifft die notwendigen Vorkehrungen, die Nutzung der Software SSW durch Unbefugte zu verhindern.

b.    Der KUNDE haftet dafür, dass die Software SSW nicht zu rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen oder sonst gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken verwendet oder entsprechende Daten, insbesondere ANWENDUNGSDATEN, erstellt und/oder auf dem SERVER gespeichert werden.

c.    Der KUNDE darf auf den von XWAVE unterstützten Handelsplattformen keine Waren/Produkte anbieten, die die Rechte Dritter, insbesondere Kennzeichen- oder Urheberrechte verletzen oder solche, die gegen gesetzliche Bestimmungen, die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen.

(3)    Verletzung der Bestimmungen nach Absatz (1) und (2) durch den Kunden

a.    Verletzt der KUNDE die Regelungen in Absatz (1) oder (2) aus von ihm zu vertretenden Gründen, kann XWAVE nach vorheriger schriftlicher Benachrichtigung des KUNDEN den Zugriff des KUNDEN auf die Software SSW oder die ANWENDUNGSDATEN sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann.

b.    Verstößt der KUNDE rechtswidrig gegen Absatz (2) lit. b., ist XWAVE berechtigt, die dadurch betroffenen Daten bzw. ANWENDUNGSDATEN zu löschen. Im Falle eines rechtswidrigen Verstoßes durch Nutzer hat der KUNDE XWAVE auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.

Verletzt der KUNDE trotz entsprechender schriftlicher Abmahnung von XWAVE weiterhin oder wiederholt die Regelungen in Absatz (1) oder (2), und hat er dies zu vertreten, so kann XWAVE den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen.

c.    Für jeden Fall, in dem der KUNDE die Nutzung der Software SSW durch Dritte schuldhaft ermöglicht, hat der KUNDE jeweils eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe der monatlichen Grundpauschale nach § 6 Absatz (2) dieser AGB zu zahlen. Die Geltendmachung von Schadensersatz bleibt vorbehalten; in diesem Fall wird die Vertragsstrafe auf den Schadensersatzanspruch angerechnet.

d.    Hat der KUNDE die Pflichtverletzung zu vertreten, so kann XWAVE Schadensersatz nach Maßgabe von § 18 dieser AGB geltend machen.

(4)    Rechte des Kunden an entstehenden Datenbanken und Datenbankwerken

Sofern und soweit während der Laufzeit dieses Vertrages, insbesondere durch Zusammenstellung von ANWENDUNGSDATEN, durch nach diesem Vertrag erlaubte Tätigkeiten des KUNDEN auf dem SERVER von XWAVE eine Datenbank, Datenbanken, ein Datenbankwerk oder Datenbankwerke entstehen, stehen alle Rechte hieran dem KUNDEN zu. Der KUNDE bleibt auch nach Vertragsende Eigentümer der Datenbanken bzw. Datenbankwerke.

§ 6.    Preise / Vergütung / Preisänderung

(1)    Es gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung allgemein gültigen Listenpreise von XWAVE, die der KUNDE in seinem Kundenaccount jederzeit einsehen kann. Alle in dieser Preisliste angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2)    Die Vergütung für die zu erbringenden Leistungen von XWAVE für die Bereitstellung der Software SSW zur Nutzungsgewährung durch den KUNDEN und der Zurverfügungstellung von Speicherplatz einschließlich der Datensicherung setzt sich je nach gewähltem Tarif aus einer monatlichen Grundpauschale und/oder aus nutzungsabhängigen Vergütungen zu denen im Zeitpunkt der Beauftragung geltenden allgemein gültigen Listenpreise von XWAVE zusammen. Sofern ein Tarif keine monatliche Grundpauschale enthält, erfolgt die Vergütung nutzungsabhängig.

(3)    Die Vergütung der monatlichen Grundpauschale fällt unabhängig davon an, ob und in welchem Umfang der KUNDE die Software SSW nutzt. Sie ist im Voraus zur Zahlung fällig.

(4)    Die Höhe der monatlichen Grundpauschale sowie etwaige hinzubuchbare Optionen fallen für jeden angefangenen Kalendermonat ab Bereitstellung an. Sie sind jeweils im Voraus zur Zahlung fällig. Hat der KUNDE den Vertrag berechtigterweise außerordentlich gekündigt, so ist die Pauschale zeitanteilig zurückzuzahlen.

(5)    Die nutzungsabhängigen Gebühren für die Nutzung der Software SSW als auch für die Speicherung, Verwaltung und Bereithaltung der ANWENDUNGSDATEN werden zu denen im Zeitpunkt der Beauftragung geltenden allgemeinen Listenpreise von XWAVE vereinbart. Sie werden monatlich rückwirkend abgerechnet. Die nutzungsabhängige Vergütung sowie jede gesonderte Vergütung gemäß Absatz (9) wird mit Zugang der Rechnung sofort zur Zahlung fällig.

(6)    Damit XWAVE die nutzungsabhängigen Gebühren ordnungsgemäß der Höhe nach berechnen kann, ist der KUNDE zur Mitwirkung durch Auskunftserteilung verpflichtet. Insbesondere über die nutzungsabhängigen Gebühren für verwaltete Umsätze hat der KUNDE ordnungsgemäß und vollständig Auskunft zu erteilen. Der KUNDE kommt seiner Auskunftspflicht in der Regel dadurch nach, dass er XWAVE gemäß § 8 dieser AGB der Software SSW ermöglicht, in technisch geeigneter Weise auf das Verkaufskonto des KUNDEN auf der entsprechenden Handelsplattform (z.B. Amazon, eBay etc.) zuzugreifen, um die von XWAVE für den KUNDEN verwalteten Umsätze im Abrechnungszeitraum auszulesen.

(7)    Verwaltete Umsätze sind sämtliche vom KUNDEN über die Software SSW verwaltete Umsätze ohne Berücksichtigung nachträglicher Stornierungen, Rückerstattungen und/oder Retouren.

(8)    XWAVE ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen durch Mitteilung per Email, jedoch erstmals nach Ablauf von zwölf Monaten nach Vertragsschluss, zum darauf folgenden Monatsbeginn die Preise angemessen zu erhöhen. In jedem Fall ist eine Preiserhöhung in dem Maße möglich, in dem durch eine gesetzliche Erhöhung der Umsatzsteuer dies veranlasst oder aufgrund von Regulierungsvorschriften durch die Bundesnetzagentur verbindlich gefordert wird. Die Preiserhöhungen gelten nicht für Zeiträume, für die der KUNDE bereits Zahlungen geleistet hat.

Der KUNDE hat im Falle der Preiserhöhung das Recht, das Vertragsverhältnis innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der Ankündigung schriftlich zu kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird XWAVE den KUNDEN zusammen mit jeder Ankündigung einer Preiserhöhung hinweisen. Erfolgt keine Kündigung des KUNDEN innerhalb dieser Zweiwochenfrist, wird die Preisänderung Vertragsbestandteil.

(9)    Sonstige als vergütungspflichtig vereinbarte Leistungen werden von XWAVE nach Aufwand (z.B. nach Zeit, Menge etc.) zu den jeweils im Zeitpunkt der Beauftragung allgemein gültigen Listenpreisen von XWAVE erbracht.

§ 7.    Zahlungsbedingungen

(1)    Die monatliche Grundpauschale sowie monatlich abrechenbare Optionen sind jeweils im Voraus zur Zahlung fällig. Gebühren, die nutzungsabhängig abgerechnet werden, sind erst mit Zugang der Rechnung sofort zur Zahlung fällig. Die Rechnung wird dem KUNDEN in elektronischer Form in seinem Kundenaccount zum Abruf und Ausdruck hinterlegt. Über die Rechnungshinterlegung wird der Kunde separat per Email informiert.

(2)    Der Rechnungsbetrag ist während des Verzuges zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. XWAVE behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch von XWAVE auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

(3)    Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn XWAVE über den Betrag verfügen kann (Datum des Zahlungseingangs bei XWAVE). Der KUNDE kann ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen oder per Kreditkarte zahlen.

(4)    SEPA-LASTSCHRIFTMANDAT

KUNDEN, die ihren Sitz in Deutschland haben und über ein Konto in Deutschland verfügen, können XWAVE eine Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat (SEPA-Basislastschriftmandat) erteilen. In diesem Falle erfolgt die Lastschrift frühestens fünf Tage nach Rechnungsstellung. Die Frist für die Vorankündigung der Lastschrift wird auf fünf Tage verkürzt und gilt als vereinbart.

(5)    KUNDEN steht außerdem die Möglichkeit der Kreditkartenzahlung zur Verfügung. In diesem Falle hat der KUNDE bei Buchung des Tarifs alle relevanten Kreditkartendaten einzugeben. Die Belastung des Kreditkartenkontos erfolgt umgehend nach Rechnungsstellung. Im Falle der Zahlungsüberprüfung (Validierung des Zahlungsmittels) im Rahmen der Freischaltung/Aktivierung des Hauptkontos gemäß § 3 Absatz (3) dieser AGB erfolgt die Belastung des Kreditkartenkontos mit Abschluss des Zahlungsvorgangs durch den KUNDEN.

(6)    Kommt der KUNDE mit seiner Zahlung in Verzug, wird die Navigation des KUNDEN im Kundenaccount, bis auf die Möglichkeit der Hinterlegung der Kreditkarte, mit der die fällige Rechnungsforderung(en) sofort beglichen wird, eingeschränkt. Etwaige Leistungen verbleiben auf dem Stand der letzten Aktualisierung. Kommt der KUNDE trotz Mahnung seiner Pflicht zur Zahlung nicht nach, werden die Leistungen deaktiviert und die angebotsrelevanten Individualdaten (z.B. hinterlegte Preisoptimierungen etc.) verbleiben auf dem Stand der letzten Aktualisierung.

(7)    XWAVE behält sich das Recht vor, vereinzelt KUNDEN die Zahlungsart „auf Rechnung“, also Zahlung erst nach Rechnungserhalt, anzubieten. Steht diese Zahlungsart dem KUNDEN nicht zur Verfügung bzw. wurde dies zwischen XWAVE und dem KUNDEN nicht schriftlich vereinbart, bietet XWAVE diese Art der Zahlung dem betreffenden KUNDEN (ggf. noch) nicht an. In diesem Fall muss der KUNDE eine der beiden anderen zur Verfügung stehende Zahlungsarten (SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte) auswählen. Bei Zahlung „auf Rechnung“ ist der sich aus der Rechnung ergebende Rechnungsbetrag binnen vier Wochen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig ist. Ein Anspruch des KUNDEN auf diese Zahlungsart besteht nicht.

 

 

§ 8.    Pflichten und Obliegenheit des KUNDEN

(1)    Der KUNDE hat die ihm von XWAVE zur Verfügung gestellte Software eigenverantwortlich zu steuern und zu bedienen sowie etwaige erforderliche Daten einzuspielen. XWAVE ist für eine vom KUNDEN verursachte Fehlbedienung nicht verantwortlich.

(2)    Der KUNDE wird alle vereinbarten Pflichten und Obliegenheiten erfüllen, die zur Abwicklung des Vertrags erforderlich sind. Er hat insbesondere

1.    die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie vereinbarte Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen geheim zu halten, vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weiterzugeben. Diese Daten sind durch geeignete und übliche Maßnahmen zu schützen. Der KUNDE wird XWAVE unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten und/oder Kennwörter nicht berechtigten Personen bekannt geworden sein könnten;

2.    die vereinbarten Zugangsvoraussetzungen, die auf der Internetseite von XWAVE unter www.starsellersworld.com einsehbar sind, zu schaffen, wie beispielsweise LogIn-Daten;

3.    den zur Durchführung der Leistungserbringung als auch zur Berechnung der Vergütung von XWAVE erforderlichen Software-Zugang (der Software SSW) zu dem jeweiligen Handelsplatz-Konto des KUNDEN (z.B. bei AMAZON, eBay etc.) für die Dauer des Vertrages zu gewährleisten und zu gestatten;

4.    die in der Software SSW hinterlegten Zugangsdaten zu den jeweiligen Handelsplatz-Konten für die Dauer des Vertrages gültig und aktuell zu halten sowie das notwendige Schnittstellen der von XWAVE unterstützten Handelsplattformen genutzt werden können;

5.    die Beschränkungen/Verpflichtungen im Hinblick auf die Nutzungsrechte gemäß § 5 dieser AGB einzuhalten, insbesondere

a.    keine Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder abrufen zu lassen oder in Programme, die von XWAVE betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze von XWAVE unbefugt einzudringen oder ein solches Eindringen zu fördern;

b.    den im Rahmen der Vertragsbeziehung und/oder unter Nutzung der Software SSW möglichen Austausch von elektronischen Informationen/Daten nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand an Dritte zu Werbezwecken zu nutzen;

c.    XWAVE von Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Software SSW durch ihn beruhen oder die sich aus vom KUNDEN verursachten datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Software SSW verbunden sind;

d.    die berechtigten Nutzer zu verpflichten, ihrerseits die für sie geltenden Bestimmungen dieses Vertrages einzuhalten;

6.    dafür Sorge zu tragen, dass er (z.B. bei der Übermittlung von Daten Dritter auf dem SERVER von XWAVE) alle Rechte Dritter an von ihm verwendetem Material beachtet;

7.    nach § 14 Absatz (2) dieser AGB die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einzuholen, soweit er bei Nutzung der Software SSW personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift;

8.    vor der Versendung von Daten und Informationen an XWAVE diese auf Viren zu prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen;

9.    Mängel an Vertragsleistungen, insbesondere Mängel an den Leistungen gemäß §§ 4, 9 und 11 dieser AGB bzw. der Software SSW, XWAVE unter detaillierter Beschreibung des Mangels und dessen Auswirkungen, sofern dies dem KUNDEN möglich ist, unverzüglich anzuzeigen. Soweit XWAVE infolge der Unterlassung oder Verspätung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der KUNDE nicht berechtigt, die Vergütung nach § 6 Absatz (2) dieser AGB ganz oder teilweise zu mindern, den Ersatz des durch den Mangel eingetretenen Schadens zu verlangen oder den Vertrag wegen des Mangels ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen. Der KUNDE hat darzulegen, dass er das Unterlassen der Anzeige nicht zu vertreten hat. Der KUNDE ist zudem zur Mitwirkung an der Beseitigung des Mangels nach seinen Möglichkeiten verpflichtet;

10.    die gemäß § 6 dieser AGB vereinbarte Vergütung fristgerecht zahlen;

11.    wenn er zur Erzeugung von ANWENDUNGSDATEN mit Hilfe der Software SSW an XWAVE Daten übermittelt, diese regelmäßig und der Bedeutung der Daten entsprechend zu sichern und eigene Sicherungskopien zu erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu ermöglichen;

12.    sofern und soweit ihm einvernehmlich die technische Möglichkeit dazu eröffnet wird, regelmäßig die auf dem SERVER gespeicherten ANWENDUNGSDATEN durch Download zu sichern; unberührt bleibt die Verpflichtung von XWAVE zur Datensicherung gemäß § 4 Absatz (6) dieser AGB.

§ 9.    Technische Verfügbarkeit der Software SSW sowie Abhängigkeit von Fremdtechnologie

(1)    XWAVE schuldet die vereinbarte Verfügbarkeit der Software SSW sowie der ANWENDUNGSDATEN am Übergabepunkt. Unter Verfügbarkeit verstehen die Parteien die technische Nutzbarkeit der Software SSW sowie der ANWENDUNGSDATEN am Übergabepunkt zum Gebrauch durch den KUNDEN.

(2)    Sämtliche Einzelheiten zur Verfügbarkeit, insbesondere zu den technischen Parametern und Verfahren zur Messung und Bestimmung der Verfügbarkeit, sind der Internetseite von XWAVE zu entnehmen. Dort wird insbesondere bestimmt

–    die Systemnutzungszeit, die Kernnutzungszeit und die Randnutzungszeit,

–    die Zeit, an dem XWAVE regelmäßige bzw. planmäßige Wartungsarbeiten bzw. Reparaturen vornimmt (Wartungsfenster),

–    den Bezugszeitraum, innerhalb dessen die Verfügbarkeit berechnet wird,

–    den Grad der Verfügbarkeit in % innerhalb der Kernnutzungszeit und Randnutzungszeit,

–    die zulässige maximale ununterbrochene Ausfallzeit je vereinbarter Zeiteinheit für die Kernnutzungszeit und die Randnutzungszeit,

(3)    Ferner vereinbaren die Parteien Reaktions- und Wiederherstellungszeiten, die bei Nichtverfügbarkeit und/oder bei Vorliegen von Sachmängeln an der Software SSW bzw. der ANWENDUNGSDATEN gelten, die ebenfalls auf der Internetseite von XWAVE eingesehen werden können.

(4)    XWAVE ist in Zeiten geplanter Nichtverfügbarkeit berechtigt, die Software SSW und/oder Server zu warten, zu pflegen, Datensicherungen oder sonstige Arbeiten vorzunehmen. Geplante Nichtverfügbarkeiten sind mit dem KUNDEN zu vereinbaren. Bei wichtigen Gründen wird der KUNDE seine Zustimmung nicht unbillig verweigern. Der KUNDE erteilt bereits jetzt seine Zustimmung dazu, dass während der gesamten Vertragslaufzeit eine geplante Nichtverfügbarkeit besteht. Wenn und soweit der KUNDE in Zeiten geplanter Nichtverfügbarkeit die Software SSW nutzen kann, so besteht hierauf kein Rechtsanspruch. Kommt es bei einer Nutzung der Software SSW in Zeiten geplanter Nichtverfügbarkeit zu einer Leistungsreduzierung oder –einstellung, besteht für den KUNDEN kein Anspruch auf Mangelhaftung oder Schadensersatz.

(5)    Dem KUNDEN ist bekannt, dass sich die Software SSW auf die Technologien der von XWAVE unterstützten Handelsplattformen stützt. Insofern verpflichtet sich der KUNDE, die Software SSW gemäß den vorliegenden AGB als auch der Allgemeinen Nutzungsbedingungen der von XWAVE unterstützten Handelsplattformen nur zu dem ausschließlichen Zwecke der Vertriebsoptimierung zu nutzen.

(6)    Sofern die von XWAVE unterstützten Handelsplattformen, unabhängig von der Kontrolle von XWAVE, Änderungen vornehmen, kann die Nutzung der Software SSW technisch eingeschränkt oder sogar unzulässig werden. Tritt ein derartiges Ereignis ein, kann der KUNDE aufgrund eines solchen Ereignisses keine Ansprüche gegen XWAVE geltend machen, sofern XWAVE den KUNDEN hierüber unverzüglich unterrichtet und über die damit einhergehenden Folgen informiert hat. Hat der KUNDE nach Eintritt eines solchen Ereignisses noch Zahlungen an XWAVE für Zeiträume nach dem Eintritt des Ereignisses geleistet, ist XWAVE zur Rückerstattung verpflichtet.

(7)    XWAVE haftet insbesondere nicht für die Unversehrtheit, Vollständigkeit, Präzision, Richtigkeit und Aktualität der von XWAVE unterstützten Handelsplattformen der Software SSW zur Verfügung gestellten Informationen sowie Daten und/oder Datenbanken.

(8)    Die Haftung von XWAVE ist im Übrigen ausgeschlossen, soweit der KUNDE die Software SSW nicht entsprechend den auf der Internetseite von XWAVE einsehbaren Dokumentation unter Einhaltung der technischen Voraussetzungen nutzt oder die Nutzung der Software SSW aufgrund von Hard- oder Softwarefehlern, die im Machtbereich des KUNDEN liegen oder aufgrund eines in seinem Machtbereich verwendeten Internetanschlusses, auf die XWAVE keinen Einfluss hat, erschwert oder unmöglich gemacht wird.

(9)    XWAVE haftet nicht für die Eignung der Software SSW für vom KUNDEN beabsichtigten Bedürfnisse. XWAVE übernimmt folglich keine Haftung für einen bestimmten vom KUNDEN beabsichtigten Verkaufserfolg und übernimmt hierfür auch keine Gewähr.

§ 10.    Nichterfüllung von Hauptleistungspflichten

(1)    Kommt XWAVE den in §§ 4 und 9 dieser AGB vereinbarten Verpflichtungen nicht vollständig nach, gelten die folgenden Regelungen.

(2)    Gerät XWAVE mit der erstmaligen betriebsfähigen Bereitstellung der Software SSW in Verzug, so richtet sich die Haftung nach § 18 dieser AGB. Der KUNDE ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn XWAVE eine vom KUNDEN gesetzte zweiwöchige Nachfrist nicht einhält, d.h. innerhalb der Nachfrist nicht die volle vereinbarte Funktionalität der Software SSW zur Verfügung stellt.

(3)    Kommt XWAVE nach erstmaliger betriebsfähiger Bereitstellung der Software SSW und/oder der ANWENDUNGSDATEN den vereinbarten Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, so verringert sich die monatliche Grundpauschale nach § 6 Absatz (2) dieser AGB anteilig für die Zeit, in der die Software SSW und/oder die ANWENDUNGSDATEN dem KUNDEN nicht in dem vereinbarten Umfang zur Verfügung standen. Laufende Nutzungsgebühren nach § 6 Absatz (5) und (6) dieser AGB fallen nur für Geschäftsvorfälle an, die trotz der Einschränkung oder des Fortfalls der Leistungen unter Nutzung der Software SSW tatsächlich durchgeführt wurden. Hat XWAVE diese Nichterfüllung zu vertreten, so kann der KUNDE Schadensersatz geltend machen. XWAVE ist in diesem Falle jedoch der Nachweis gestattet, dass dem KUNDEN ein geringerer Schaden als der geltend gemachte entstanden ist.

(4)    Ist eine Nutzung der Software SSW nicht innerhalb einer maximalen Frist von zwei Wochen, nachdem XWAVE vom Mangel Kenntnis erlangt hat, wieder hergestellt, so kann der KUNDE unabhängig von dem Grund der Nichterfüllung, jedoch nicht, wenn ausschließlich höhere Gewalt vorliegt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich kündigen.

(5)    XWAVE hat darzulegen, dass es den Grund für die verspätete Bereitstellung oder den Leistungsausfall nicht zu vertreten hat. Hat der KUNDE den Leistungsausfall XWAVE nicht angezeigt, so hat der KUNDE im Bestreitensfall zu beweisen, dass XWAVE anderweitig Kenntnis davon erlangt hat.

 

 

§ 11.    Sonstige Leistungen von XWAVE

(1)    XWAVE stellt dem KUNDEN über die Internetseite www.starsellersworld.com unter der Rubrik „FAQ“ eine elektronische ausdruckbare Dokumentation in Form einer FAQ-Datenbank in deutscher Sprache mit den jeweiligen Funktionalitäten der Software SSW zur Verfügung. Der KUNDE ist berechtigt, die zur Verfügung gestellte Dokumentation unter Aufrechterhaltung vorhandener Schutzrechtsvermerke zu speichern, auszudrucken und für Zwecke dieses Vertrages in angemessener Anzahl zu vervielfältigen. Im Übrigen gelten die unter § 5 dieser AGB für die Software SSW vereinbarten Nutzungsbeschränkungen für die Dokumentation entsprechend.

(2)    Weitere Leistungen von XWAVE können jederzeit über den zur Verfügung gestellten Account optional kostenpflichtig hinzugebucht werden. Solche weiteren Leistungen werden gegen Erstattung des nachgewiesenen Aufwands zu denen im Zeitpunkt der Beauftragung allgemein gültigen Preisliste von XWAVE erbracht.

(3)    Erbringt XWAVE kostenpflichtige Leistungen entsprechend der zu diesem Zeitpunkt allgemein gültigen Preisliste, die der KUNDE unter Umgehung des Starsellersworld-Systems zwar veranlasst, aber nicht zuvor kostenpflichtig hinzugebucht hat, so schuldet der KUNDE entsprechend der allgemein gültigen Preisliste XWAVE den Aufwand für diese Leistungen.

(4)    Weitere Leistungen von XWAVE können jederzeit schriftlich vereinbart werden, insbesondere Schulungen zu der Software SSW. Solche weiteren Leistungen werden gegen Erstattung des nachgewiesenen Aufwands zu dem im Zeitpunkt der Beauftragung allgemein gültigen Preisliste von XWAVE erbracht.

§ 12.    Haftung für Rechte Dritter

(1)    XWAVE wird den KUNDEN von Rechten Dritter und von einer daraus resultierenden Beeinträchtigung der Erbringung vereinbarter Leistungen unverzüglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise den vollen Zugriff auf die ANWENDUNGSDATEN ermöglichen.

(2)    Der KUNDE ist, sofern und soweit die Rechte Dritter ihn im Gebrauch der Software SSW beeinträchtigen, nicht zur Vergütung verpflichtet.

(3)    Eine Verweigerung der Nutzung der Software SSW und/oder der ANWENDUNGSDATEN aus rechtlichen Gründen nach Absatz (1) gilt als Nichtverfügbarkeit. Soweit XWAVE nicht oder nicht mehr über die Rechte verfügt, die benötigt werden, um den Vertrag ordnungsgemäß zu erfüllen, insbesondere über die notwendigen Nutzungsrechte an der Software SSW oder ihrer Dokumentationen, und die Software SSW länger als in § 10 dieser AGB vereinbart nicht nutzbar ist, gelten § 10 Absatz (3) und (5) dieser AGB entsprechend.

(4)    XWAVE hält den KUNDEN auf erstes Anfordern frei von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die daraus resultieren, dass XWAVE die vereinbarten Leistungen wegen der Rechte dieser Dritter nicht ohne Beeinträchtigung erbringen kann. Die Parteien werden sich unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihnen gegenüber Ansprüche geltend gemacht werden.

(5)    Ferner kann der KUNDE Schadensersatz nach Maßgabe von § 18 dieser AGB geltend machen.

(6)    XWAVE haftet nicht für eine Verletzung von Rechten Dritter durch den KUNDEN, sofern und soweit sich diese Verletzung aus einer Überschreitung der nach diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte ergibt. In diesem Fall stellt der KUNDE auf erstes Anfordern XWAVE frei von sämtlichen Ansprüchen Dritter.

§ 13.    Schutzrechte von XWAVE

(1)    Die durch den KUNDEN im Rahmen der vertraglichen Nutzung vorgesehene Software SSW inklusive aller Softwarebestandteile, insbesondere die SSW-seitige Datenbank sowie sonstige Programm- und Datenbereiche sind urheberrechtlich geschützt.

(2)    Es ist untersagt, die Software, Teile der Software oder Bestandteile der Software sowie die Datenbank oder Datensätze der Software zu kopieren, zu verändern, in sonstiger Weise zu vervielfältigen, zu vermieten, zu veröffentlichen, umzugestalten oder in technischer Weise auf einen anderen Datenträger zu übertragen oder auf andere Art und Weise, außerhalb den Regelungen dieser AGB, zu nutzen.

(3)    Werbebanner, Bilder, Texte und Logos sowie alle damit im Zusammenhang stehende Leistungen und Produkte von XWAVE unterliegen ebenfalls dem Urheber- bzw. Markenrecht und dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von XWAVE außerhalb dieses Vertragsverhältnisses benutzt werden.

(4)    Bei Zuwiderhandlungen werden diese von XWAVE unter Ausschöpfung des geltenden Rechts verfolgt und geahndet.

(5)    XWAVE ist berechtigt, alle zum Abruf bereitgestellten Daten mit einer Kodierung zu versehen, um eine unautorisierte Nutzung zu verhindern. XWAVE ist berechtigt, die Kodierungstechnik nach dem Stand der technischen Entwicklung und im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeit weiterzuentwickeln.

§ 14.    Datenschutz /Datensicherheit / Cookies

(1)    Die Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen, datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.

(2)    Erhebt, verarbeitet oder nutzt der KUNDE personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes XWAVE von Ansprüchen Dritter frei.

(3)    XWAVE wird kundenbezogene Daten nur in dem Umfang erheben und nutzen, wie es die Durchführung dieses Vertrages erfordert. Der KUNDE stimmt der Erhebung und Nutzung solcher Daten in diesem Umfang zu.

(4)    Die Verpflichtungen nach den vorstehenden Absätzen (1) bis (3) bestehen, so lange ANWENDUNGSDATEN im Einflussbereich von XWAVE liegen, auch über das Vertragsende hinaus.

(5)    XWAVE ist verpflichtet, dem KUNDEN jederzeit auf Verlangen Auskunft über dessen gespeicherte Daten zu geben und ggf. Berichtigung oder Löschung zu verlangen. Soweit durch die verlangte Löschung der Daten des KUNDEN die Nutzung der Software SSW nicht mehr möglich ist, haftet XWAVE hierfür nicht.

(6)    Damit die Software SSW vollständig und störungsfrei funktioniert, ist der Einsatz von Cookies erforderlich, die von dem KUNDEN in dessen Internet-Browser aktiviert sein müssen. Ein Cookie speichert Informationen im Rahmen der Nutzung des KUNDEN auf den abrufbaren Seiten ab (z.B. abgerufene Seiten, Datum und Uhrzeit des Abrufs usw.). Diese abgerufenen Informationen können bei späteren Besuchen des KUNDEN von der Software SSW gelesen werden. Der KUNDE kann die Verwendung bzw. Akzeptanz von Cookies jederzeit deaktivieren, indem er die Einstellung in seinem Internet-Browser entsprechend ändert. Deaktiviert der KUNDE die Verwendung von Cookies, können in diesem Fall manche Funktionen der Software SSW unter Umständen nicht ordnungsgemäß funktionieren. In diesem Fall haftet XWAVE nicht für auftretende Störungen.

§ 15.    Geheimhaltung

(1)    Die Vertragspartner werden über alle vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen bewahren bzw. diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber – gleich zu welchem Zweck – verwenden. Zu den als vertraulich zu behandelnden Informationen zählen die von der informationsgebenden Partei ausdrücklich als vertraulich bezeichneten Informationen und solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen der Überlassung eindeutig ergibt. Durch XWAVE vertraulich zu behandeln sind insbesondere die ANWENDUNGSDATEN, sofern von diesen Kenntnis erlangt wird.

(2)    Die Verpflichtungen gemäß des vorstehenden Absatzes (1) entfallen für solche Informationen oder Teile davon, für die die empfangende Partei nachweist, dass sie

•    ihr vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren;

•    der Öffentlichkeit vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren;

•    der Öffentlichkeit nach dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich wurden, ohne dass die informationsempfangende Partei hierfür verantwortlich ist.

(3)    Öffentliche Erklärungen der Parteien über eine Zusammenarbeit werden nur im vorherigen gegenseitigem Einvernehmen abgegeben.

(4)    Die Verpflichtungen nach Absatz (1) bestehen auch über das Vertragsende hinaus auf unbestimmte Zeit, und zwar so lange, wie ein Ausnahmetatbestand nach Absatz (2) nicht nachgewiesen ist.

§ 16.    Sanktion bei Verletzung der Verpflichtungen nach §§ 14, 15

Verletzt eine Partei eine Pflicht nach den vorstehenden Regelungen gemäß §§ 14, 15 dieser AGB oder aus einer Vereinbarung zur Auftragsdatenvereinbarung aus Gründen, die sie zu vertreten hat, so wird für jeden Fall der Verletzung eine Vertragsstrafe in angemessener Höhe fällig. Daneben kann die geschädigte Partei Schadensersatz gemäß den Bestimmungen in § 18 dieser AGB geltend machen, wobei die Vertragsstrafe anzurechnen ist.

§ 17.    Insolvenz bzw. drohende Insolvenz einer Partei

Eine Partei hat die andere Partei unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, wenn

•    sie die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt hat oder dies in den kommenden 14 Kalendertagen beabsichtigt,

•    die Eröffnung des Insolvenzverfahrens von Dritten beantragt worden ist,

•    sie auf Grund von Zahlungsschwierigkeiten die Zahlungen einstellen muss,

•    gegen sie im zeitlichen Zusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten Maßnahmen zur Befriedigung von Drittgläubigeransprüchen getroffen wurden, oder

•    sie im zeitlichen Zusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten Vereinbarungen zur Befriedigung von Drittgläubigeransprüchen zugestimmt hat.

§ 18.    Haftung, Haftungsgrenzen und Vertragsstrafe

(1)    Die Parteien haften einander bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihnen sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.

(2)    Im Übrigen haftet eine Partei nur, soweit sie eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Die verschuldensunabhängige Haftung von XWAVE auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsabschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen; die Absätze (1) und (2) bleiben unberührt.

(3)    XWAVE haftet nicht für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn oder für ausgebliebene bzw. nicht eingetretene Einsparungen und/oder Mangelfolgeschäden.

(4)    Eine Partei ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe nur verpflichtet, wenn dies dieser Vertrag ausdrücklich vorsieht. Eine Vertragsstrafe braucht nicht vorbehalten zu werden. Die Aufrechnung mit ihr und gegen sie ist zulässig.

(5)    Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§§ 1, 14 Produkthaftungsgesetz).

(6)    Alle vorgenannten Haftungsausschlüsse und/oder Haftungsbegrenzungen gelten nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit von Menschen sowie im Falle zwingender gesetzlicher Regelungen.

 

 

§ 19.    Kündigung / Beendigung des Vertrags

(1)    Sofern das Vertragsverhältnis nicht innerhalb der Testphase gemäß § 3 Absatz (4) dieser AGB durch den KUNDEN schriftlich widerrufen wurde, kann das Vertragsverhältnis von beiden Seiten schriftlich mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit ordentlich gekündigt werden.

(2)    Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für XWAVE liegt vor, wenn der KUNDE trotz Abmahnung gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages verstößt oder wenn der KUNDE für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Vergütung bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung des Entgelts in Höhe eines Betrags, der das Entgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug ist.

Im Falle einer berechtigten fristlosen Kündigung durch XWAVE schuldet der KUNDE gleichwohl die vertraglich vereinbarte Vergütung bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit nebst den angefallenen Nutzungsgebühren weiter.

(3)    Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses wird XWAVE den Kundenaccount des KUNDEN auflösen sowie die Zugangsdaten des KUNDEN löschen. Etwaige angebotsrelevante Individualdaten (z.B. Preise oder Preisvorgaben etc.), die für den KUNDEN auf einer oder mehreren Handelsplattformen hinterlegt sind, verbleiben auf dem Stand der letzten Aktualisierung.

(4)    XWAVE ist auf Verlangen des KUNDEN verpflichtet, innerhalb einer Zeitspanne von vier Wochen nach rechtlicher Beendigung des Vertrags und Ausgleich aller offenen Forderungen aus dem Vertragsverhältnis, zur Abwicklung dieses Vertrages mit einem Dritten nach Weisung des KUNDEN zusammenzuarbeiten. Diese Zusammenarbeit ist beschränkt auf:

•    die Übermittlung der vom KUNDEN gespeicherten ANWENDUNGSDATEN in dem bei XWAVE vorhandenen Dateiformat,

•    die Übermittlung sonstiger den KUNDEN betreffenden Daten, soweit – was von XWAVE darzulegen ist – es sich nicht um Geschäftsgeheimnisse handelt,

(5)    XWAVE hat für die in Absatz (4) erwähnte Zusammenarbeit Anspruch auf Vergütung gemäß der zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages aktuell gültigen Preisliste, die nach Aufwand berechnet wird. Zusätzlich hat der KUNDE XWAVE sämtliche angefallenen erforderlichen und nachgewiesenen Aufwendungen zu ersetzen.

§ 20.    Höhere Gewalt

Keine der Parteien ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Fall und für die Dauer höherer Gewalt verpflichtet. Insbesondere folgende Umstände sind als höhere Gewalt in diesem Sinne anzusehen:

•    von der Partei nicht zu vertretende(s) Feuer/Explosion/Überschwemmung,

•    Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo,

•    über sechs Wochen andauernder und von der Partei nicht schuldhaft herbeigeführter Arbeitskampf,

•    nicht von einer Partei beeinflussbare technische Probleme des Internets; dies gilt nicht, sofern und soweit XWAVE die Telekommunikationsleistung mit anbietet.

Jede Partei hat die andere Partei über den Eintritt eines Falls höherer Gewalt unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

§ 21.    Änderung dieser AGB, der Funktionalitäten und/oder Leistungsbeschreibung

(1)    XWAVE ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen durch Mitteilung per Email und unter Angabe des Zeitpunkts des Inkrafttretens, diese AGB zu ändern, sofern hierdurch wesentliche Regelungen des Vertrages nicht berührt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würde. Anpassungen oder Änderungen dieser AGB können ferner vorgenommen werden, soweit hierdurch Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages beseitigt werden, die aufgrund von Regelungslücken nach Vertragsabschluss entstandenen sind. Dies ist insbesondere im Rahmen einer Rechtsprechungsänderung der Fall, sofern hiervon eine oder mehrere Klauseln betroffen sind.

(2)    Der KUNDE hat das Recht, der Änderung dieser AGB innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der Ankündigung, schriftlich oder per Email zu widersprechen. Auf dieses Widerspruchsrecht sowie die rechtliche Bedeutung der Zweiwochenfrist wird XWAVE den KUNDEN in der Ankündigungsmitteilung hinweisen. Erfolgt kein Widerspruch des KUNDEN innerhalb dieser Zweiwochenfrist, gelten die geänderten neuen AGB als angenommen. Widerspricht der KUNDE innerhalb der Zweiwochenfrist der Änderung der AGB, so ist XWAVE berechtigt, innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang des Widerspruchs, den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen AGB schriftlich zu kündigen. Aufgrund dieser Kündigung kann der KUNDE keine Ansprüche gegen XWAVE geltend machen. Erfolgt durch XWAVE keine Kündigung innerhalb dieser Kündigungsfrist von zwei Wochen, wird der Vertrag unter Zugrundelegung dieser AGB fortgeführt.

(3)    XWAVE ist außerdem berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen durch Mitteilung per Email, die Funktionalitäten und/oder Leistungsbeschreibung zu ändern, wenn dies aus triftigem Grunde erforderlich ist und der Kunde hierdurch objektiv nicht schlechter gestellt wird (z.B. Beibehaltung oder Verbesserung von Funktionalitäten der Software SSW). Ein triftiger Grund liegt insbesondere bei technischen Neuerungen vor. Dies ist u.a. der Fall, sofern und soweit mit der Bereitstellung einer neuen Version oder einer Änderung eine Änderung von Funktionalitäten der Software SSW, durch die Software SSW unterstützte Arbeitsabläufe des KUNDEN und/oder Beschränkungen in der Verwendbarkeit bisher erzeugter Daten einhergehen. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht gemäß vorstehendem Absatz (2), wird die Änderung Vertragsbestandteil.

(4)    Die Widerspruchsmöglichkeit gemäß Absatz (2) besteht nicht, sofern es sich bei den Änderungen um Funktionserweiterungen der Software SSW handelt und keine Einschränkungen der Funktionalitäten beinhalten und/oder die durch die Software SSW unterstützten Arbeitsabläufe des Kunden nicht beschränken.

§ 22.    Anwendbares Recht / Gerichtsstand / Bindungswirkung

(1)    Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 – Convention on Contracts for the International Sale of Goods – CISG) wird ausgeschlossen.

(2)    Ist der KUNDE Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von XWAVE in Frankfurt am Main (Deutschland). XWAVE ist jedoch berechtigt, den KUNDEN auch an seinem Wohn- und/oder Geschäftssitz zu verklagen. Für Klagen gegen XWAVE ist in diesen Fällen jedoch der Geschäftssitz von XWAVE ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

(3)    Sollten einzelne Regelungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden oder sollten sich Regelungslücken ergeben, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

(4)    Die Vertragssprache ist deutsch.

(5)    Nur die deutsche Sprachversion dieser Geschäftsbedingungen ist bindend.